Eine Neuigkeit von Sachverständigenbüro Schopohl

Sachverständige für Immobilienbewertung

In welchen Fällen kann Ihnen ein Gutachten helfen?

-Kauf oder Verkauf eines Grundstücks
-Entscheidungen in Kapitalanlagen
-Scheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
-Beleihung(swertermittlung)
-Erbauseinandersetzung (Pflichtteilsbestimmung)
-Vermögensaufstellung
-Zwangsversteigerung
-Steuerliche Anlässe (Entnahme, Erbschaft, etc.)
-Mieterhöhungsverfahren
-Gegengutachten/Gutachtenüberprüfung

Ich erstelle für Sie:
Verkehrswertgutachten für
-Unbebaute Grundstücke
-Bebaute Grundstücke
-Wohn-/ Gewerbeimmobilien
-Wohnungs-/ Teileigentum
-Spezialimmobilien
-Rechte und Belastungen an Grundstücken
-Miet-/ und Pachtwert-Gutachten für
Wohn-/ und Gewerberaum

Sachverständigenbüro Schopohl
Bauschäden und Immobilienbewertung
www.svb-schopohl.de

Erstellt am 29.10.2006 von

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