Neue Gesetze und Fristen für Hausbesitzer ab 2009
Mit dem zweiten Energie- und Klimapaket der Bundesregierung treten 2009 neue Gesetze und Vorschriften in Kraft, die auch alle Hausbesitzer betreffen. Heizung und Warmwasser-Aufbereitung in Wohngebäuden ist für ca. 25% des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich, deshalb sollen auch hier große Einsparpotenziale realisiert werden. Durch die Verschärfung der Energiesparverordnung (EnEV) gelten seit 1. Januar 2009 neue energetische Mindestanforderungen für Neu- und Altbauten.
Schon seit dem 1. Juli 2008 müssen Eigentümer von Wohngebäuden, die bis Ende 1965 errichtet wurden, Miet- bzw. Kaufinteressenten einen Energiepass vorlegen. Der Ausweis verschafft einen schnellen Überblick darüber, ob ein Gebäude energetisch im roten oder grünen Bereich liegt, d.h. einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch benötigt. Er ermöglicht dem Interessenten auch einen energetischen Vergleich verschiedener Objekte im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus sind im Energiepass auch erforderliche bzw. sinnvolle Sanierungsmaßnahmen vermerkt, mit denen der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden kann. Seit 1. Januar 2009 gilt die Energieausweis-Pflicht auch für Gebäude, die nach 1965 gebaut wurden. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) die bereits seit Jahren Bestandteil des deutschen Baurechts ist, sind die gesetzlichen Anforderungen an den Energiebedarf von Neubauten und von Altbau-Sanierungen festgelegt. Ab dem 1. Januar 2009 werden die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30% verschärft, weil durch ständig steigende Energiepreise und ausgereifte Technologien Maßnahmen zur Energieeinsparung immer wirtschaftlicher werden. Dazu kommt, dass ab 1. Januar 2009 bei Neubauten ein Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewonnen werden muss, andernfalls gelten noch schärfe Anforderungen an die Wärmedämmung des Gebäudes. Zu den erneuerbaren Energietechnologien zählen beispielsweise Solaranlagen, Wärmepumpen und Holzpelletheizungen. Um Energiekosten zu sparen, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und alle Fördermöglichkeiten zu nutzen, empfiehlt die enerCom Dresden, noch vor Bau- oder Sanierungsbeginn einen qualifizierten Energieberater einzubeziehen. Dieser beginnt unter Nutzung einer Thermografiekamera mit einer Analyse der Schwachstellen vom Keller bis zum Dach und erarbeitet eine ganzheitliche Lösung, die auf das Gebäude exakt zugeschnitten ist und alle bauphysikalischen Aspekte berücksichtigt. Besonderes Augenmerk gilt dabei beispielsweise Bauteilen wie Außenwänden und Fenstern sowie der Heizung. Alle Maßnahmen werden auf Wirtschaftlichkeit überprüft und konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Auch wird auf alle relevanten Fördermöglichkeiten hingewiesen, weil viele Maßnahmen von Bund, Land oder Kommunen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen gefördert werden. Die enerCom Dresden ist als Dienstleister Ansprechpartner für alle, die einen Energiepass oder eine Energieberatung benötigen. Weitere Informationen über den Energiepass und zum energetischen Sanieren findet man unter: www.enercom-dresden.de