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Energieausweis ist Pflicht

Wer braucht einen Energieausweis?
Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, schreibt für Gebäude Energieausweise vor, jedoch muss nicht für jedes Gebäude ein Energieausweis erstellt werden oder vorliegen. Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen fallen nicht unter die Ausweispflicht. Für alle anderen Wohngebäude gilt: Wenn eine Wohnung oder ein Gebäude verkauft oder neu vermietet werden soll, muss ein Energieausweis vorliegen und den potenziellen Käufern oder Mietern auf Verlangen zugänglich gemacht werden, damit diese ihn bei ihrer Entscheidung berücksichtigen können. Die Pflicht zur Vorlage gilt seit dem 1. Januar 2009 für Wohngebäude. Ab dem 1. Mai 2014 muss der Energieausweis spätestens bei der Objektbesichtigung vorgelegt werden. Bei Vertragsabschlüssen ab diesem Datum sind Käufern oder Mietern sogar ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises auszuhändigen. Bei Eigentümergemeinschaften haben die einzelnen Eigentümer bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung das Recht auf die rechtzeitige Bereitstellung eines Ausweises und die Kostenübernahme durch die Eigentümergemeinschaft.
Wichtig: Änderungen bei der Ausweispflicht für Energieausweise
Mit der neuen EnEV 2014 wird die Bedeutung des Energieausweises auch bei der Immobiliensuche gestärkt. Ab Mai 2014 tragen alle neu erstellten Energieausweise eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H, wie sie von Elektrogroßgeräten etwa bekannt sind. In gewerblichen Immobilienanzeigen müssen diese, sofern der Ausweis schon vorliegt, mit veröffentlicht werden. Bei älteren Ausweisen reicht die Angabe des Energiekennwertes.




Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Für schon bestehende Gebäude gibt es zwei sehr unterschiedliche Methoden, um Energieausweise auszustellen: Der so genannte Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften unter standardisierten Rahmenbedingungen. Die ermittelten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Verhalten der Nutzer. Die Modernisierungsempfehlungen nehmen Bezug auf die vorhandene Bausubstanz und können konkret auf Schwachstellen des Gebäudes hinweisen. Der einfachere und günstigere Verbrauchsausweis beurteilt den Energieverbrauch eines Gebäudes aufgrund des gemessenen Energieverbrauchs seiner Bewohner oder Nutzer. Über die Heiz- und Warmwasserkosten oder andere Verbrauchsdaten wird der Energieverbrauchskennwert für Endenergie des Gebäudes ermittelt und klimabereinigt, um starke Witterungseinflüsse bei der Bewertung auszugleichen.
Welcher Energieausweis ist der richtige?
Beide Ausweise beurteilen die Energieeffizienz anhand von Vergleichswerten. Die Kennwerte beider Ausweisarten können beim gleichen Gebäude deutlich voneinander abweichen. Der Verbrauchskennwert im Verbrauchsausweis ist in der Regel niedriger als die Energiebedarfskennwerte des Bedarfsausweises.
Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis besteht seit dem 1. Oktober 2008 unabhängig von ihrem Baujahr nur noch für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten.

Für weitere Informationen steht Ihnen Koch – Bautechnik unter http://www.koch-bautechnik.de oder 0172-8025148 zur Verfügung.

Erstellt am 08.05.2014 von

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