Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirft ihre Schatten voraus und viele Unternehmen und Institutionen sind mit Hochdruck dabei, die ab dem 25. Mai geltenden neuen Regeln für den Datenschutz in ihre Prozesse einzuarbeiten. Ein wichtiger, weil für jedermann öffentlich sichtbarer Baustein ist die Datenschutzerklärung auf der Website. Diese sollte auf jeden Fall überprüft werden, um das Risiko einer Abmahnung zu vermeiden! Hierbei gibt es nur wenige Ausnahmen bei der Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und die Grenzen dafür sind wohl eher fließend. Daneben muss geprüft werden, ob ein Cookie-Hinweis nötig ist und sichergestellt werden, dass das eingesetzte Content-Management-System immer auf dem aktuellen Stand ist. Mehr dazu auf https://www.hueddersen.de/69-dsgvo-jede-website-muss-bzgl-datenschutz-geprueft-werden.