Eine Neuigkeit von Rechtsanwaltskanzlei Stefan Musiol

Achtung: Verjährung droht am 31.12.2006

am 31.12.2006 verjähren alle Forderungen, die im Jahr 2003 entstanden sind.

Sollten Sie bei diesem Anlaufzeitpunkt bedenken haben (Rechnung erst 2004 zugestellt, 2003 geschrieben, etc.) sollten Sie zur Sicherheit auch jetzt titulieren.

Sicher aufhalten lässt sich die Verjährung nur durch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Ein einfaches Mahnschreiben hat – wenn über­haupt - nur eine vorüber­gehende Wirkung.

Sofern Sie noch Forderungen aus 2003 haben, sollten Sie uns schon jetzt kontaktieren, damit wir den Schuldner evtl. noch anschreiben können. Denn sofern der Schuldner den Anspruch wirksam anerkennt (formwirksame schriftliche Vereinbarung nötig), können Sie sich die Kosten eines Mahn­verfahrens sparen. Das Anerkenntnis unterbricht die Verjährung auch.

Effektives Forderungsmanagement bedeutet freilich, die Forderungen zeitnah durch­zusetzen. Die größten Erfolgsaussichten haben Sie, wenn Sie spätestens nach der 2. Mahnung die anwaltliche Beitreibung einleiten. Dann ist die Verjährung auch kein Problem.

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Beitreibung ohne Kostenrisiko, Vorschuss und Mitgliedsbeitrag.

Erstellt am 31.10.2006 von

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