Die sintflutartigen Regenfälle der jüngsten Vergangenheit haben Schäden in immenser Höhe mit sich gebracht. Wasser im Keller war an der Tagesordnung und verwandelte so manche Kellerräume in ein schwimmendes Chaos.
Häufige Gründe:
Fehler bei der Planung der Entwässerung?
Defekte bzw. falsch oder nicht gewartete Anlagen.
Wer kommt für den Schaden auf?
Hauseigentümer müssen nach einer Gerichtsentscheidung
(AZ.: 12 O 207/02 Landgericht Coburg) bei Kanalrückstau für
die Folgen einer Kellerüberflutung selbst aufkommen. Sie können
dafür nicht die Gemeinde haftbar machen, selbst wenn
deren Abwasserkanäle zu klein bemessen sind.
Hausbesitzer haften weiterhin gegenüber Ihren Mietern. Die
Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder
sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den
einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht.
Daher kann mangelnde Vorsorge schnell zu einer teuren Angelegenheit
werden.
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Es zahlt sich immer aus einen Fachplaner einzubeziehen, er SPART mit großer Sicherheit KOSTEN
Punkte sind unter anderem:
Effiziente Planung der Leitungsverlegung und Anlagen
Oftmals können Schächte eingespart werden
Gemeinsame Nutzung der Anschlusskanäle von mehreren Eigentümern bei Reihenhäusern.
usw...
Fragen Sie nach BEVOR der Schaden entsteht!
www.grundstuecksentwaesserung.eu
0911/5807251
0176/23415537