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Solaranlagen ins Marktstammdatenregister eintragen nicht vergessen! Der Tipp des Monats von Apuls Steuerberater München

Solaranlagen und Co. müssen ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Das Marktstammdatenregister ist ein amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Das System löst seit Anfang 2019 alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz ab. Darin müssen nun alle Stromerzeugungsanlagen registriert werden.

Eintragen muss sich beispielsweise auch, wer mit einer mit dem Netz verbundenen Solaranlage privaten Strom erzeugt. Das gilt für alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Batteriespeicher, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstrom-aggregate, auch wenn die Anlage bereits seit vielen Jahren läuft.

Alle bereits vor dem 31.01.2019 in Betrieb befindliche Anlagen müssen grundsätzlich bis zum 31.01.2021 eingetragen werden. Für Batteriespeicher gilt eine kürzere Frist. Die Registrierung muss hier bis zum 31.12.2019 erfolgen. Jede Neuanlage, die ab Februar 2019 an den Start gegangen ist, muss inner- halb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Hinweis: Jede Strom erzeugende Anlage muss einzeln registriert werden. Für eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher bedarf es daher zweier einzelner Eintragungen.

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Erstellt am 06.08.2019 von

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