Eine Neuigkeit von Aplus Steuerberater

Aplus Steuerberater München und das aktualisierte Merkblatt zu Geschenken, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen

Kleine Aufmerksamkeiten und gemeinsames Feiern erhalten die Freundschaft – auch im geschäftlichen Sinne. Doch was ist steuerlich zu beachten, wenn man Geschäftspartner oder Mitarbeiter mit kleinen Geschenken bzw. Einladungen zu Sommerfesten, anderen Firmenfeiern oder Geschäftsessen bedenken möchte? Unser frisch überarbeitetes Merkblatt wird Sie dazu auf den neuesten Stand bringen. Aplus-Blogbeitrag & Merkblatt: https://wp.me/p1Viw3-l3

Erstellt am 03.07.2018 von

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