Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Gemäß BetrSichV muss der Arbeitgeber also für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und entsprechend den dort ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen.
Bei BAUER-Lagertechnik können Sie jetzt auch eine befähigte Person (Regalinspekteur) zum abnehmen Ihrer Regalprüfung beauftragen.
Lassen Sie sich Ihr persönliches Angebot erstellen.
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