Eine Neuigkeit von Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Kindergeld beantragen für Azubis unter 25

Früher galt: Wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht oder studiert und mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient, gibt es vom Staat kein Kindergeld. Heute gilt: Ihr Sohn oder Ihre Tochter dürfen in der Ausbildung so viel verdienen wie sie wollen, Kindergeld gibt es auf jeden Fall. Für Sie als Eltern heißt das: Antrag auf Kindergeld stellen.
Nachträglich Kindergeld beantragen für Studis und Azubis unter 25.

Die Anträge gibt es online oder vor Ort bei den Familienkassen. Damit der Antrag durchgeht, muss Ihr Kind unter 25 Jahre alt sein und seine erste Ausbildung oder sein erstes Studium machen.

Lukrativer Nebenjob erlaubt, Hauptberuf nicht
Wichtig für Studenten ist, dass sie tatsächlich neben dem Studium jobben. Dann darf der (Neben-)Verdienst so hoch sein wie er will, Sie als Eltern erhalten Kindergeld. Das Gleiche gilt für den Kinderfreibetrag: Das Finanzamt erkennt Ihnen als Elternpaar am Ende des Jahres einen Freibetrag in Höhe von 7.008 Euro an, egal wie viel Sohn oder Tochter in der Ausbildung oder neben dem Studium verdienen.

weitere Infos www.vlh.de/bst/2541

Erstellt am 08.03.2013 von

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