Zum 31.12.2020 droht die regelmäßige Verjährung von Forderungen aus dem Jahr 2017. Das Inkassoüro Marco Ormanns unterstützt Sie bei der Durchführung von verjährungshemmenden Maßnahmen gegen Ihren Schuldner. Forderungen die bis zum 30.11.2020 an das Inkassounternehmen übergeben werden können durch das Inkassounternehmen außergerichtlich bearbeitet werden. Die Verjährung kann in diesen Fällen zb. durch eine Teilzahlung des Gegners oder durch eine schriftliche Vereinbarung gehemmt werden. In allen anderen Fällen muss ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Das Inkassobüro Marco Ormanns berät Sie gerne kostenfrei und unverbindlich zum Thema Forderungsverjährung. Besuchen Sie hierzu unsere Webseite unter: http://www.ormanns-inkasso.de