Die periodengerechte Heizkostenabrechnung ist in der Regel zum 31. Dezember eines Jahres zu erstellen. Diese Frist gilt es zu beachten, um keine Nachteile als Vermieter zu erleiden.
Seit geraumer Zeit muss die Heiz- und Hauskostenabrechnung in jährlichen (12-monatigen) Abständen erstellt werden. Diese Frist sollte unbedingt beachtet werden. Abrechnungen, die danach dem Mieter zugehen, verlieren ihre Wirksamkeit.
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