Nattmann+Bruns architekten
- Braunsberger Feld 13, 51429 Bergisch Gladbach
- 02204984090
Die im Jahre 1965 gegründete Firma San Deco, hat sich im Sektor der Innen-und Außenfassadenfarbe, sowie der Herstellung von Putz etabliert. In den 90`ern wurde mit Blick auf den Bedarf der Märkte und dem der Endverbraucher die Produktpalette, mit Hilfe ...
Architekturbüro und Projektsteuerung Wir arbeiten als Architekten in Rösrath und haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte im privaten und öffentlichen Raum realisiert. Ob Sanierung, Neubau oder Revitalisierung brachliegender Stadtviertel - wir ...
Ob Neubau oder Altbau, Erweiterung oder Sanierung - wir erledigen unsere Arbeit stets gewissenhaft, damit Sie als Bauherr/in am Ende zufrieden sind! In diesem Sinne stellen wir an uns selbst und an unsere Arbeit hohe Anforderungen und Leistungsbereitschaft ...
Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 BauKaG NRW. Die für die Berufsangehörigen nach § 2 BauKaG NRW geltenden Berufspflichten sind von der Gesellschaft zu beachten.
Die gemeinsame Ausübung des Architektenberufs. Jeder Partner vertritt einzeln.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten und die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich Architektur. Jeder Partner vertritt einzeln.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Architektur- und Ingenieurleistungen gemäß den geltenden Berufspflichten der Architektenkammer NRW. Insbesondere die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Die Gesellschaftz ...
Die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich der Architektur. Die Partner vertreten gemeinsam. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen ...
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb eines Architekturbüros am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Jeder Partner vertritt einzeln.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung durch die Erbringung von freiberuflichen Leistungen auf dem Gebiet der Architektur. Jeder Partner vertritt einzeln.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten und Ingenieure. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Berufsausübung als Architekten einschließlich sämtlicher samit zusammenhängender Nebentätigkeiten, soweit diese als freiberufliche Tätigkeiten zu werten sind. Jeder Partner vertritt einzeln.
Die Berufsausübung als Architekten einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Nebentätigkeiten, soweit diese als freiberufliche Tätigkeiten zu werten sind. Jeder Partner vertritt einzeln.
Planungsleistungen, Architektur sowie Projektsteuerungsleistungen.
Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben als Architekten nach § 1 Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen (BauKaG NRW).
Die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur und Stadtplanung. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte ...
Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 Baukammergesetz NRW (BauKaG NRW), also die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken (§ 1 Abs. 1 BauKaG NRW). Dazu gehört die Beratung, Betreuung und ...
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten und die Vornahme aller Tätigkeiten und Geschäfte, die dem Gegenstand unmittelbar und mittelbar zu fördern geeignet sind. Jeder Partner vertritt einzeln.
Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben im Sinne von § 1 Abs. 1 Baukammerngesetz NRW und § 1 Abs. 4 Baukammerngesetz. Dazu zählen insbesondere die Planung von Bauwerken und die Stadt- und Raumplanung. Dies umfasst die Beratung, Betreuung und Vertretung der ...
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb eines Architektenbüros am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Jeder Partner vertritt einzeln.
Die Berufsausübung Partnerschaft als Architekten im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte ...
Architekturbüro. Jeder Partner vertritt einzeln
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