Einem Fahrzeughalter kann das Führen eines Fahrtenbuchs auch dann auferlegt werden, wenn der Verkehrsverstoß von einem Beifahrer begangen wurde. So entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz (15.06.2015, Az. 3 K 757/14.MZ). Mehr Informationen finden Sie unter: http://goo.gl/RDmm9c. Bei Fragen rufen Sie uns unter 0800 0782477 an oder senden Sie uns eine Email an web@ptc-gps.de.