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Fahrtenbuchauflage bei Verstoß des Beifahrers

Einem Fahrzeughalter kann das Führen eines Fahrtenbuchs auch dann auferlegt werden, wenn der Verkehrsverstoß von einem Beifahrer begangen wurde. So entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz (15.06.2015, Az. 3 K 757/14.MZ). Mehr Informationen finden Sie unter: http://goo.gl/RDmm9c. Bei Fragen rufen Sie uns unter 0800 0782477 an oder senden Sie uns eine Email an web@ptc-gps.de.

Erstellt am 28.07.2015 von

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