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BSDG Novelle zwingt zum Umdenken bei gedruckten Mailings

Der mögliche Wegfall des Listenprivilegs zwingt vor allem den B2C Versandhandel zum Umdenken. Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen Werbetreibende ab dem 1. Juli, die Einwilligung von Personen einholen, wenn sie deren Daten für Briefwerbung nutzen wollen.

Ausnahmen davon sollen im Bereich der B2B Werbung bei Geschäftsadressen, bei der Eigenwerbung mit Vertragsdaten sowie bei der Spenden- und Beipackwerbung bestehen.

Die Werbung mit großen Adressmengen wird so immer schwieriger. Gleichzeitig steigen die Kosten pro Adresse.

Was also tun, um mit den verbleibenden Adressen effizienter zu werben? Die Lösung könnte eine zielgerichtetere Ansprache und eine individuellere Gestaltung der Mailings sein. Mehrfach personalisierte Mailings, Responsverstärker wie eine Bildpersonalisierung oder passgenaue Angebote durch ein intelligentes Database-Marketing können sich hierbei als gangbare Wege erweisen. Mit den beliebig personalisierbaren Selfmailern von Selfmailer.com

können Sie schon heute diese Wege beschreiten. Cost per Response statt Cost per Contact lautet die Erfolgsformel für ein modernes Direktmarketing.

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Erstellt am 12.04.2009 von

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