das Schreiben vom Bundesfinanzministerium (v. 12.11.2014, IV B 2 S 1300/08/10027) regelt die Besteuerung von ausländischem Arbeitslohn neu. Dabei geht es vor allem um Arbeitnehmer, die im benachbarten Ausland arbeiten oder umgekehrt. Die Steuerkanzlei Friedrich & Krause in Rosenheim berät Sie gerne ausführlich! http://www.stb-fk.de/content/inhalte/aktuelles/steuernews_fuer_mandanten/april_2015/ausl%C3%A4ndischer_arbeitslohn/index.html#news_page