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Wirtschafts-Lexikon

Verjährung

Unter der Verjährung versteht man im juristischen Sinne das zeitlich bedingte Erlöschen eines Anspruchs. Nach Ablauf der Verjährung besitzt der potenziell Berechtigte nicht mehr das Recht, seinen Anspruch gegen den potenziell Verpflichteten durchzusetzen. Die Verjährung dient somit dem Rechtsfrieden. Mit Eintritt der Verjährung kann der Gegner die Zahlung von Forderungen berechtigt verweigern. Wesentlich für die Verjährung ist die Frage, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung erlöschen durch die Verjährung Ansprüche des Staates auf die Steuerschuld.