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Wirtschafts-Lexikon

Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter den Gebrauch eines Mietobjekts während der vereinbarten Mietzeit überlässt. Der Mieter verpflichtet sich im Gegenzug dazu, dem Vermieter ein Entgelt in Form eines Mietzinses zu zahlen. Gesetzesgrundlage ist das BGB. „Vom Abschluss des Mietvertrags bis zur Kündigung sind wichtige Fristen für gewerblich genutzte Räume zu beachten.“ „Abzugrenzen der Gewerbemietvertrag vom Mietvertrag für Wohnraum, weil für die Vermietung von Wohnraum spezielle Mieterschutzvorschriften gelten.“