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Wirtschafts-Lexikon

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist die Berechnung der voraussichtlichen Kosten einer Dienstleistung und dient dem Abnehmer zur Orientierung, welche Kosten er zu erwarten hat, wenn eine Leistung erbracht wird. Die errechnete Summe kann bindend sein, keine höheren Kosten verlangen zu dürfen. Über die Möglichkeiten der fiktiven Abrechnung nach einem Kostenvoranschlag wissen jedoch nur die wenigsten Fahrzeughalter in Deutschland Bescheid. Die Angabe Ihrer Adresse ist notwendig, damit ein Kostenvoranschlag ausgestellt werden kann.