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Wirtschafts-Lexikon

Kollektivgüter

Kollektivgüter stellen Güter dar, die von allen Individuen gleichermaßen in Anspruch genommen werden können. Kollektivgüter zeichnen sich somit durch einen gleichbleibenden Nutzen für alle Individuen aus. Die Nutzung dieser Güter kann nicht entgeltlich für andere Individuen ausgeschlossen werden.

Wenn man Kollektivgüter und insbesondere die öffentlichen Güter abschafft, schwindet der demokratische Gestaltungsspielraum.

Die Kollektivgüter spielen in der Theorie des rationalen kollektiven Handelns u.a. in der Problematik der „free rider“ („Trittbrettfahrer“) oder der „Tragik der Almende“ (G. Hardin) eine Rolle.