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Wirtschafts-Lexikon

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird bei der Einkommenssteuerberechnung von den Gesamteinkünften abgezogen und mindert die Steuerlast. Es gibt den Kinderfreibetrag bis zum 18. Lebensjahr unter den gleichen Voraussetzungen wie das alternativ wahlweise gezahlte Kindergeld. Das Kind muss zum elterlichen Haushalt gehören.

Nach § 32 Abs. 6 Satz 6 bis 11 Einkommensteuergesetz kann der Kinderfreibetrag von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden.

Auch wenn die Kinder in die Ausbildung gehen, ist es für Eltern wichtig, sich zu informieren, wie es mit den beiden Varianten Kinderfreibetrag und Kindergeld aussieht.