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Wirtschafts-Lexikon

Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt in Deutschland die Buchführung von Kaufleuten. Darin ist festgeschrieben, wie Jahresabschlüsse, Berichte und Rechnungen aussehen müssen. Darüber hinaus sind im Handelsgesetzbuch auch Sonderregelungen für Banken, Genossenschaften und Versicherungen enthalten.

Zum 1. Januar 2016 werden die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben.

Der Zeitraum von sieben Jahren wurde erst 2009 ins Handelsgesetzbuch (HGB) aufgenommen – denn das war der übliche Rahmen für einen Zinszyklus.