Unter den Begriff Freiberufler fallen die nicht der Gewerbeordnung unterliegende Berufszweige. Im Gegensatz zum Gewerbetreibenden muss ein Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen und ist auch grundsätzlich nicht zur Buchführung verpflichtet, sofern er kein Formkaufmann (GmbH, AG) ist. Dabei gehe es zumeist um Aufträge an Freiberufler wie Architekten und Vermessungsdienste, die bislang nicht ausgeschrieben werden mussten. Viele Existenzgründer und Freiberufler kommen im Zuge ihrer Selbstständigkeit erstmals mit dem Thema Buchhaltung in Berührung.