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Wirtschafts-Lexikon

Bagatellklausel

Bagatellklausel – was versteht man darunter?

Eine Bagatelle bezeichnet im alltäglichen Sprachgebrauch eine Kleinigkeit oder eine von geringer Bedeutung geprägte Angelegenheit. Diese Bedeutung ist auch die Grundlage der Bagatellklausel, die aus dem Versicherungswesen stammt. Dabei regelt diese Klausel, bis zu welcher Höhe Schadensausgaben aufgrund ihrer Geringfügigkeit anders zu behandeln sind als üblich

Die Bagatellklausel und ihre Anwendungsbereiche

Angewandt wird diese Klausel am bekanntesten in Mietverträgen. Hierbei regelt sie die Übertragung von Kosten für Kleinreparaturen sowie kleine Instandsetzungen und Instandhaltungen vom Vermieter auf den Mieter. Demnach müssen Mieter Kosten für kleine Reparaturarbeiten, welche eigentlich dem Vermieter obliegen, bis zu einer bestimmten, festgelegten Höhe selbst übernehmen. Daher wird die Klausel in diesem Fall oftmals auch als Kleinreparaturklausel bezeichnet. Wirksam ist diese Klausel im Mietvertrag jedoch nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Einen rechtssicheren Mietvertrag für Ihre Immobilie finden Sie hier.

Folglich muss es sich bei der Reparatur um die Beseitigung einer Kleinigkeit, also eines Bagatellschadens handeln, der einen Betrag von Was ist eine Bagatellklausel75 Euro nicht überschreitet. Außerdem muss es sich bei der Reparatur um Mietsachen handeln, auf die der Mieter einen häufigen Zugriff hat. Hierzu zählen beispielsweise Fensterverschlüsse, Rollläden, Türverschlüsse, Lichtschalter oder Steckdosen. Auch ein tropfender Wasserhahn oder Schäden am Duschkopf zählen hierunter. Um die Kosten zu deckeln, muss in der Kleinreparaturklausel zudem eine Jahresobergrenze festgelegt werden. Somit dürfen die jährlichen Kosten eine Grenze von maximal 150-200 Euro oder einen Wert von 8 % der Jahresmiete nicht überschreiten.

Auch Versicherungsverträge beinhalten eine Bagatellklausel, die an dieser Stelle für die Deckelung von Schäden zuständig ist. Konkret regelt die Klausel somit den Schadensausgleich der Versicherung an den Versicherten. Demnach muss die Versicherung lediglich für Schäden aufkommen, die einen Mindestprozentsatz der Versicherungssumme überschreiten. Alle Schäden, die den Prozentsatz der Versicherungssumme unterschreiten, müssen vom Versicherten selbst übernommen werden. Um bei der Festlegung einer Bagatellklausel eine Benachteiligung von Vertragspartnern zu verhindern, wurden für viele Bereiche gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich des finanziellen Umfangs dieser Klausel festgelegt.