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Ob ein Hausmeister notwendig ist und welche Aufgaben er übernehmen soll, hängt von verschiedenen Faktoren und nicht zuletzt von Ihnen als Vermieter ab. In der Regel werden Hausmeister dann eingesetzt, wenn Vermieter die vielen organisatorischen Aufgaben rund um ihre Immobilie abgeben möchten. Bei einem Mietshaus fallen eine ganze Reihe von Aufgaben an, die regelmäßig erledigt werden müssen. Hausmeister übernehmen beispielsweise das Schneeräumen im Winter, die Gartenpflege, kleinere Reparaturen sowie bestimmte Verwaltungstätigkeiten. Für viele Vermieter ist der Einsatz eines Hausmeisters eine große Entlastung. Ob ein Hausmeister auch für Sie und Ihre Immobilie eine gute Alternative ist, lesen Sie hier.

Schneeräumen, Winterdienst und Hausordnung – Aufgaben eines Hausmeisters

Hausmeister ist keine geschützte Berufsbezeichnung und dementsprechend sind auch die Tätigkeiten, die ein Hausmeister übernimmt, nicht gesetzlich geregelt. Wenn Sie einen Hausmeister einstellen, verhandeln Sie also selbst, welche Aufgaben er übernehmen soll. Zum Tätigkeitsbereich eines Hausmeisters gehören unter anderem technische und praktische Aufgaben wie die Reinigung der Treppe und die Pflege des Gartens. Sie können den Tätigkeitsumfang um Verwaltungsaufgaben erweitern und so an Ihr Mietobjekt und Ihre Anforderungen anpassen.

Zu den typischen Hausmeisteraufgaben gehören:

  • Pflege des GartensEin Hausmeister erledigt auch Gartenarbeiten
  • Reinigung von Treppen, Straßen und Haus
  • Heizung überwachen und bedienen
  • Warmwasserversorgung überwachen und bedienen
  • Brennstoffanlieferungen begleiten
  • Fahrstuhl überwachen und bedienen
  • Mülltonnen und Container am Tag der Müllabfuhr bereitstellen
  • Betrieb der Tiefgarage überwachen
  • Kleinere Schäden reparieren
  • In gemeinsam benutzten Gebäudeteilen Fenster und Türen schließen
  • Schadensmeldungen und Reparaturwünsche weiterleiten
  • Außenbeleuchtung und Beleuchtung gemeinsam benutzter Gebäudeteile steuern
  • Winterdienst erledigen inklusive Schneeräumen und Streuen
  • Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren durch Frost durchführen

Zudem führen Hausmeister die Unterhaltsreinigung eines Gebäudes durch und achten darauf, dass die Hausordnung eingehalten wird. Verschiedene Verwaltungstätigkeiten wie die Schlüsselübergabe an neue Mieter, Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten und Wohnungsabnahme bei Mietende können ebenfalls in den Tätigkeitskatalog aufgenommen werden.

Kosten und Preise für Hausmeistertätigkeiten

Wie hoch die Kosten für Hausmeistertätigkeiten ausfallen, hängt von der getroffenen Vereinbarung sowie dem Umfang der Arbeiten ab. Orientieren kann man sich beispielsweise am regionalen Lohnniveau. Mit festangestellten Hausmeistern können sie ein Festgehalt oder einen Stundenlohn vereinbaren und diese Vereinbarung schriftlich festhalten. Steuern und Sozialabgaben müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Wer mit einem Hausmeister ein festes Beschäftigungsverhältnis eingeht und diesem einen Arbeitsvertrag anbietet, muss mit einem Bruttogehalt von 1.500 bis zu 2.500 Euro rechnen. Bei umfangreicheren Tätigkeiten können Hausmeister auch bis zu 3.500 Euro verdienen. Sie als Arbeitgeber übernehmen zudem den Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen. Wer über einen größeren Wohnkomplex verfügt, kann einen Teil der Lohnkosten durch das Überlassen einer Wohnung ersetzen. Diese Vorgehensweise bietet sich allerdings nicht für nebenberuflich tätige Hausmeister an.

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Geringfügige beschäftigte Hausmeister oder Hausmeisterdienstleistungen

Fallen nur kleinere Aufgaben an und handelt Geringfügig beschäftigte Hausmeisteres sich um wenige Mieteinheiten, dann lohnt sich die Festanstellung eines Hausmeisters in der Regel nicht. Wenn Sie die Kosten für einen Hausmeister mit vollem Gehalt nicht tragen möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Sie können für einzelne Tätigkeiten einen Hausmeisterservice beauftragen oder einen Hausmeister im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung anstellen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung – auch als Minijob oder 450-Euro-Job bekannt – darf der Angestellte monatlich maximal 450 Euro verdienen. Das Besondere am Minijob ist, dass keine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung besteht. Bei geringfügig Beschäftigten entspricht daher das Nettogehalt dem Bruttogehalt. Als Arbeitgeber zahlen Sie für einen geringfügig Beschäftigten dennoch Beiträge zur Sozialversicherung und eine Lohnsteuerpauschale. Auch mit einer Umlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müssen Sie rechnen. Für einzelne Aufgaben, die Sie nicht selbst erledigen können und möchten, bietet sich ein Hausmeisterservice an. Hier beauftragen Sie ein externes Unternehmen mit Diensten rund um Ihre Immobilie und zahlen dafür einen vorab vereinbarten Preis. Suchen und finden Sie über unser Portal Marktplatz Mittelstand einen geeigneten Hausmeisterservice für Ihre Anforderungen!

Hausmeisterkosten – umlagefähige Nebenkosten

Die Kosten für den Hausmeister gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten. Vermieter müssen bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung allerdings beachten, dass nicht alle Hausmeistertätigkeiten mit dem Mieter abgerechnet werden können. Für den Mieter muss zudem auf der Nebenkostenabrechnung klar ersichtlich sein, für welche Tätigkeiten Kosten anfallen und wie hoch diese sind. Sie dürfen also keinen Pauschalbetrag abrechnen, da die Mieter die Entstehung der Kosten nachvollziehen können müssen. Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass Hausmeisterkosten für Verwaltung, Reparaturen und Instandhaltung der Immobilie nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Umlagefähig sind dagegen folgende Hausmeisterkosten:

  • Gartenpflege
  • Reinigung von Haus, Treppen und Straßen
  • Bedienung und Kontrolle des Fahrstuhls
  • Kontrolle und Bedienung der Heizung
  • Bedienung und Kontrolle der Warmwasserversorgung