Rechtsanwaltskanzlei Müller-Blom
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Vielfach ist es in arbeitsrechtlichen, insbesondere kündigungsschutzrechtlichen Angelegenheiten überhaupt nicht erforderlich, Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. In vielen Fällen kann man auch außergerichtlich mit dem Arbeitgeber verhandeln und auf ...