Eine Neuigkeit von DanRevision Gruppe

Zukünftige Anforderungen an die ordnungsgemäße Buchführung

die Finanzverwaltung wird in Zukunft einige Sachverhalte in Bezug auf die Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung beziehungsweise an die steuerlichen Aufzeichnungspflich-ten einer verstärkten Prüfung unterziehen.

Insbesondere im Bereich der Bargeldeinnahmen gibt es ein neues Schreiben der Finanzverwaltung zu den besonderen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Kassenführung. Wenn keine elektronische Kasse vorhanden ist, muss ein Kassenbericht zwingend täglich ausgefüllt werden.

Weiterhin ist die private Nutzung von PKWs, die zum Betriebsvermögen gehören, ein Reibungs- und Prüfungsschwerpunkt des Finanzamtes. Wenn durch den Unternehmer nachgewiesen wurde, dass der betriebliche PKW zur mehr 50 % durch das Unternehmen genutzt wird, kann im Bereich der privaten Nutzung, neben der Führung eines Fahrtenbuches, die sogenannte 1%-Regelung angewendet werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Jahre, durch den Unternehmer die mehr als 50 % Nutzung durch das Unternehmen dokumentiert wird. Dazu ist es not-wendig, dass über einen repräsentativen Zeitraum von mindestens drei Monaten, alle betrieblichen Fahrten aufgezeichnet werden. Wenn die Summe dieser Fahrten im Aufzeichnungszeitraum über 50 % der Gesamtfahrleistung dieses Zeitraumes liegt, ist das Kriterium erfüllt.

Im Mai 2010 wurde zu diesem Thema ein Urteil des BFH veröffentlicht. Der Tenor des Urteils lautet, dass für jeden betrieblichen PKW mit privater Nutzungsmöglichkeit, die 1%-Regel anzuwenden ist, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Hier besteht somit Handlungsbedarf, wenn eine unnötige Erhöhung des privaten Nutzungsanteiles und die damit verbundene Umsatzbesteuerung vermieden werden soll.

Da spätestens ab 2012 alle steuerlich relevanten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln sind, werden die Überprüfungsmöglichkeiten des Finanzamtes erheblich ausgeweitet. Um hier zukünftig unliebsame Überraschungen und Nachfragen zu vermeiden, können wir Ihnen nur empfehlen, Ihre betrieblichen Sorgfaltspflichten zu verstärken. Wir wissen, dass dieses mit einem erheblichen Mehraufwand für Sie verbunden ist. In Bezug auf eine mögliche Prüfung besteht jedoch nur durch eine umfangreiche Dokumentation die Möglichkeit, sich gegen die standardisierten Fragen der Finanz-verwaltung zu entlasten.

Insbesondere im Bereich der Nutzung der elektronischen Medien unter zur Hilfenahme speziell entwi-ckelter Computerprogramme nehmen die Überprüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung weiter zu. Diese Anforderungen können Sie nur durch eine entsprechende sorgfältige Dokumentation in Ihren eigenen Unterlagen erfüllen.


DanRevision-Gruppe, 14.07.2010
Dipl.-Kaufmann Gerhard Kröhnert, Steuerberater

Erstellt am 14.07.2010 von

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