Eine Neuigkeit von DanRevision Gruppe

Die Gelangensbestätigung: Ab 1.7.2012 noch mehr Bürokratie bei der Umsatzsteuer in Deutschland

Ab 1.7.2012 verlangen die deutschen Behörden eine neue Bestätigung für Innergemeinschaftliche Lieferungen

Das Vorliegen dieser sogenannten Gelangensbestätigung ist ab dem 01.07.2012 Voraussetzung dafür, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung vom Finanzamt als steuerfrei anerkannt wird. Dieses bedeutet eine massive Ausweitung der Papierarbeit für deutsche und internationale Spediteure.
Die deutschen Unternehmer müssen damit zusätzliche Papierarbeit bei EU-Exporten ausführen. Dänische Käufer können damit rechnen, dass einige deutsche Unternehmer auf die Bestätigung bestehen werden und möglicherweise Kaution verlangen, bis die Bestätigung unterzeichnet beim Verkäufer in Deutschland vorliegt.

”Um das Risiko zu vermeiden, dass die Umsatzsteuerfreiheit beim Autoexport nicht anerkannt wird, hat beispielsweise die Automobilbranche verlauten lassen, dass sie eine Kaution verlangen wird, die erst zurückgezahlt wird, wenn die Gelangensbestätigung vorliegt,” berichtet Dr. Lars Eriksen von der DanRevision Gruppe in Flensburg-Handewitt. ”Die Gelangensbestätigung gibt es aktuell nur in Deutsch, Englisch und Französisch, aber die DanRevision Gruppe hat auf ihrer Homepage eine dänische Übersetzung zum Download bereitgestellt.”

Künftig muss für jede EU-Lieferung eine vom Empfänger unterzeichnete Gelangensbestätigung die vorliegenden Informationen enthalten:

• Name und Adresse des Empfängers
• Art und Menge der Ware
• Ort, wo die Ware erworben wurde
• Ausstellungsdatum
• Unterschrift des Warenempfängers

Das Finanzamt verlangt, dass die Gelangensbestätigung in der Buchhaltung des Verkäufers zusammen mit einer Kopie der ordnungsgemäßen Rechnung aufbewahrt wird. Die Bestätigung kann auch elektronisch ausgestellt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt wird bereits eine Vielzahl von Nachweispflichten für den innereuropäischen Grenzverkehr gefordert. Deutschland treibt aber hier die Bürokratie auf die Spitze. Aufgrund zahlreicher Proteste der Berufsverbände wurde die neue Nachweispflicht für Lieferungen innerhalb der EU vom 1.4.2012 auf den 1.7.2012 verschoben. Das Ministerium in Berlin macht darauf aufmerksam, dass die bisherige Nachweispraxis bis zum Inkrafttreten der neuen Gelangensbestätigung nicht beanstandet wird.

DanRevision hilft gerne bei Zweifelsfragen.
DanRevision Gruppe,12.03.2012
Dr. Lars Eriksen

Erstellt am 15.03.2012 von

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