Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz
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Ein wesentlicher Irrtum im Strafverfahren beinhaltet die Auffassung, dass es im Strafverfahren insbesondere im Strafprozess um die Wahrheit ginge. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, Sie, Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Protokolle bestimmen ...