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Trennung kann Schenkungswiderruf der Schwiegereltern begründen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich jüngst mit der Frage der Rückforderung für Schenkungen der Schwiegereltern nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu beschäftigen. Danach kann das Scheitern der Beziehung den Wegfall einer wesentlichen Geschäftsgrundlage für die Schenkung begründen, sodass der Ex-Partner das Geschenkte zurückzahlen muss, so der BGH. Die Richter machen also Hoffnung auf finanziellen Ausgleich, wenn Schwiegereltern die Lebensgemeinschaften ihrer Kinder unterstützen.
Rückforderungsanspruch bei Scheitern der Beziehung?
In dem konkreten Fall hatten die Schwiegereltern ihrer Tochter und dessen Lebenspartner rund 100.000 Euro in der Erwartung des Fortbestehens der Beziehung für den Erwerb einer Immobilie zugewandt. Doch tatsächlich kam es schon nach rund zwei Jahren nach der Immobilienschenkung zum Scheitern der Beziehung.
Die Schwiegereltern verlangten nun vom dem ehemaligen Lebensgefährten ihrer Tochter die Hälfte der zugewandten Beiträge unter dem Gesichtspunkt des Schenkungswiderrufes zurück. Aber durften die Schwiegereltern das Geschenkte wieder zurückverlangen? Diese Fragestellung, die bislang schon vielfach für den Fall Ehescheidung beurteilt wurde, war nun im Bezug bloße nichteheliche Lebensgemeinschaft zu entscheiden.
BGH: Trennung begründet Wegfall der Geschäftsgrundlage
Einen solchen Rückforderungsanspruch der Eltern hat der BGH nun in seinem Urteil v. 18.06.2019 (Az.: X ZR 107/16) bestätigt.
Generell stellten die Richter klar, dass Vorstellungen der Parteien vom Bestand oder künftigen Eintritt besonderer Umstände bei einem Schenkungsvertrag eine relevante Grundlage bilden können. Fallen diese Umstände dann nachträglich weg, könne dies zum Wegfall der Geschäftsgrundlage führen und gleichzeitig eine Anpassung oder Auflösung des Vertrages für die Vertragsparteien begründen.
In dem vorliegenden Fall bestehe für die Schwiegereltern ebenfalls ein solcher Anspruch. Bei der Zuwendung der finanziellen Mittel zum Immobilienkauf seien sie von dem Fortbestand der Lebensgemeinschaft ihrer Tochter ausgegangen und hatten die Schenkung damit zur Förderung der Lebensgemeinschaft unternommen. Nach der Trennung aber hätten sich die zugrundegelegten Umstände so schwerwiegend verändert, dass ein Festhalten an der getätigten Schenkung für die Schwiegereltern unzumutbar geworden ist. Sie können damit nach dem BGH eine Rückforderung des Geschenkten vom Ex-Freund ihrer Tochter verlangen.
Zeitraum bis zur Trennung entscheidend
Nur in zeitlicher Hinsicht macht der BGH eine Einschränkung und lässt nicht in jedem Fall den Wegfall der Geschäftsgrundlage der Schenkung zu. Grundlage könne nämlich nicht die Annahme sein, die Lebensgemeinschaft werde ein Leben lang halten. Diese Einschränkung in zeitlicher Hinsicht erlaubt sich der BGH in Anbetracht der lockeren Verbundenheit bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Der Schenker müsse vielmehr nach einer gewissen Dauer mit dem Scheitern der Beziehung rechnen und könne dann unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der eigenen Erwartungen an die Schenkung diese nicht mehr zurückverlangen – dies gehöre zum vertraglich übernommenen Schenkungsrisikos, so die Richter.
Vorliegend aber war die Beziehung nach nicht einmal zwei Jahren nach der Schenkung gescheitert. Eine Trennung nach so kurzer Zeit begründet dann einen Wegfall der Geschäftsgrundlage, denn dann sei auch die Annahme gerechtfertigt, dass die Schenkung nicht erfolgt wäre, wenn das baldige Ende der Beziehung für den Schenker erkennbar gewesen wäre. Bei einer solch kurzen Zeit einer gemeinsamen Nutzung könne es dem Schenker dann nicht zugemutet werden, an der Schenkung festzuhalten- er kann im Ergebnis diese zurückverlangen.

Weitere Informationen zum Widerruf einer Schenkung erhalten Sie auch unter: www.rosepartner.de/schenkung-uebergabevertrag-widerruf

Erstellt am 02.07.2019 von

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