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Erstes Bußgeld wegen DSGVO-Verstoß verhängt

Das soziale Netzwerk „Knuddels“ muss 20.000 Euro Strafe zahlen, weil es die personenbezogenen Daten seiner Kunden nicht ausreichend gesichert hat. Knuddels war Ziel eines Hackerangriffs geworden. Verhängt wurde das Bußgeld auf Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese wurde im Mai 2018 wirksam und verfolgt seither das Ziel, europaweit ein einheitliches Datenschutzniveau zu gewährleisten. Das war passiert: Die personenbezogenen Daten der Nutzer des sozialen Netzwerks wurden auf dem internen Firmenserver gespeichert. Allerdings wurden die Daten unverschlüsselt und unverfremdet gespeichert. Darüber hinaus war auf dem Firmenserver nicht die aktuellste Version des Betriebssystems installiert.
Die Plattform wurde gehackt. Die Hacker erhielten im Zuge dessen Zugriff auf die Daten von ca. 330.000 Nutzern und veröffentlichten später eine sehr große Zahl von E-Mail-Adressen und Pseudonymen – inklusive der passenden Passwörter. Nachdem die Betreiber der Plattform Kenntnis über den Angriff erlangt haben, informierten sie umgehend sowohl die Betroffenen als auch die zuständige Aufsichtsbehörde. Alle Versäumnisse des Unternehmens wurden offengelegt. Es wurden unverzüglich Verbesserungen bezüglich der Sicherheit der Daten vorgenommen. Die Aufsichtsbehörde verhängte daher nur eine milde Strafe. Die in dem Fall zuständige Aufsichtsbehörde war der „Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI). Die Behörde verhängte das bereits angesprochene Bußgeld von 20.000 Euro. Allerdings hätte der LfDI ein weit höheres Bußgeld verhängen können. Die DSGVO sieht bei Datenschutzverstößen Sanktionen in einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes vor. Die blanken Zahlen lassen die Milde der Strafe erkennen. Die Aufsichtsbehörde ließ in seine Beurteilung des Sachverhalts den Umstand mit einfließen, dass die Betreiber der Plattform ihren Meldepflichten unverzüglich und in umfassender Weise nachkamen. Unternehmen, die gegen die Vorschriften der DSGVO verstoßen, sollten die Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde folglich sehr ernst nehmen. Denn diese Kooperation kann die Konsequenzen eines Datenschutzverstoßes deutlich abmildern. Flankiert werden sollte eine solche Kooperation durch eine rechtliche Beratung und Vertretung mithilfe von auf das Datenschutzrecht spezialisieren Rechtsanwälten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: www.rosepartner.de/bussgeld-dsgvo.html

Erstellt am 08.01.2019 von

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