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Verbleib eines Hundes nach der Scheidung – Tierwohl ist entscheidend

Viele Gegenstände können nach einer Scheidung einfach untereinander aufgeteilt werden, aber wie sieht das aus bei Haustieren? Wer nach einer Scheidung den gemeinsamen Hund behalten darf, musste jüngst das Oberlandesgericht in Oldenburg klären. Danach sei das Wohl des Tieres im besonderen Maße zu berücksichtigen.
Ehemann behielt den Hund nach der Trennung
Wem nach einer Scheidung der gemeinsam erworbene Hund zusteht, hatte das Oberlandesgericht in Oldenburg in seinem Urteil vom 16.08.2018 zu klären (Az.: 11 WF 141/18).
Nachdem sich die Eheleute 2016 getrennt hatten, verblieb der gemeinsam erworbene Hund zunächst bei dem Ehemann, bis 2018 die Ehefrau den Hund herausverlangen wollte. Im Ergebnis hatte ihre Klage aber keinen Erfolg.
Die Richter stellten in ihrem Urteil zwar grundsätzlich fest, dass es sich bei einem Hund um einen Teil des „Hausrats“ handelt, der grundsätzlich nach Billigkeit unter den Eheleuten nach einer Trennung zu verteilen sei. Allerdings handelt es sich bei einem Hund zudem um ein Lebewesen und diesem Umstand müsse besonders Rechnung getragen werden.
Entscheidung nach dem Tierwohl
Ein Hund könne insbesondere zu einer Bezugsperson ein besondere Bindung aufbauen und bei einer Trennung leiden. Im vorliegenden Fall hatte sich der Ehemann nach der Scheidung rund 2 ½ Jahre überwiegend allein um die Pflege des Hundes gekümmert. Daher sei anzunehmen, dass dieser als alleinige Bezugsperson des Hundes gelte. Eine Trennung von dem Ehemann sei daher nicht mit dem Wohl des Tieres zu vereinbaren. Damit könnte die Ehefrau im Ergebnis den Hund nicht herausverlangen. Ihre Klage hatte also keinen Erfolg.
Anders als bei üblichen Hausratsgegenständen, die nach Billigkeit unter den Eheleuten verteilt werden können, spielen bei Tieren also die Grundsätze des Tierwohls eine besondere Rolle. Ein geteiltes Umgangsrecht, bei dem der Hund stets zwischen zwei Bezugspersonen hin und her getauscht wird, dürfte wohl nicht diesen Grundsätzen des Tierwohls entsprechen. Eine aus Tiersicht wohl durchaus zu begrüßende Entwicklung der Gerichtsentscheidungen.
Weitere Informationen zum Familienrecht bei Scheidung und den Regelungen zum Hausrat finden Sie auch unter: www.rosepartner.de/trennung-rechtsanwalt.html

Erstellt am 03.12.2018 von

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