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Konkrete Vorschläge für Urheberrechtsreform

Das deutsche Urheberrecht muss künftig noch weiter an europäische Vorgaben angepasst werden. Dafür sorgen soll ein zweites umfassendes Gesetzgebungspaket. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat nun konkrete Vorschläge für eine Umsetzung der Reform vorgestellt.
Europa gibt den Kurs vor
Klar ist, dass durch das "zweite Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an den Digitalen Binnenmarkt" zwei europäische Urheberrechtsrichtlinien ins nationale Recht eingebracht werden sollen. Doch wie die Umsetzung konkret aussehen soll, wird in einigen Punkten noch heftig diskutiert. Insbesondere beim Streitpunkt „Upload-Filter“ gab es zuletzt viel Diskussionsbedarf. Nun hat Bundesjustizministerin Lambrecht einen Eckpunkteplan vorgestellt, der für mehr Klarheit sorgen und Kritiker besänftigen soll.
In diesem Eckpunktepapier hat Lambrecht nun versichert, dass man auch künftig auf Upload-Filter „weithin“ verzichten wolle. "Mit der Modernisierung des Urheberrechts wollen wir die Rechte der Kreativen stärken, die Rechtsinhaber fair an den Erlösen beteiligen und gleichzeitig die Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer im Internet wahren", teilte sie mit.
Deutsches Urheberrecht muss sich an europäische Vorgaben halten
Die nun geplante Reform ist schon der zweite Teil der Umsetzung der europäischen DSM-Richtlinie (Digital Single Market) und der Online-SatCab-Richtlinie (Übertragung von Sendeunternehmen per Satellit oder Kabel) in das deutsche Urheberrecht. Auch die Digitale-Inhalte-Richtlinie der Europäischen Union aus dem vergangenen Jahr wird bei der Umsetzung von Bedeutung sein. In Zukunft ist geplant, dass sich das deutsche Urheberrecht noch mehr an europäischen Vorgaben orientiert und damit innerhalb der Europäischen Union einheitlich wird.
Geplant sind nun vielfältige Neuregelungen. In einem eigenständigen Gesetz soll die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen geregelt werden. Hier sollen künftig Nutzerrechte und Vergütungsansprüche von Urhebern genau festgehalten werden. Auch die Verbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen per Livestream und Mediatheken ist Teil der Neuregelung. Auch hier müssen veraltete nationale Regelungen an die europäischen Vorgaben angepasst werden. Diese und weitere Neuregelungen sollen für eine Harmonisierung sorgen.
Nutzer und Urheber sollen profitieren
Ziel wird es insbesondere sein, für einige Teilbereiche feste Regelungen zu schaffen und Verantwortlichkeiten besser zu regeln. Dies soll sowohl bei Nutzern und Urhebern, als auch bei Plattformbetreibern für mehr Rechtssicherheit sorgen. Besonders im Bereich der nichtkommerzielle Bagatellnutzungen sollen Nutzer von der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung bewahrt werden. Geplant ist, dass in diesem Bereich die Nutzung von Karikaturen, Parodien und Pastiches (Nachahmungen) ausdrücklich erlaubt werden soll. Die Plattformen sollen dafür künftig verpflichtet sein, die Möglichkeit zu bieten, dass sich Nutzer beim Hochladen auf eine gesetzliche oder vertraglich erlaubte Nutzung berufen können. Nur wenn Inhalte offenkundig rechtswidrig sind, soll eine Sperrung möglich sein.
Auch Urheber sollen von konkreteren Vorschriften profitieren. Ihnen soll ein direkter Vergütungsanspruch gegen Online-Plattformen für lizenzierte Inhalte zugesprochen werden. Auch bei der pauschalen Vergütung von geringfügiger Nutzung sollen sie beteiligt werden. Bei Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten können sie von der Plattform Entfernung und Sperrung verlangen.
Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/urheberrecht-film-video.html


Erstellt am 13.07.2020 von

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