Eine Neuigkeit von THOWA - Rechtsanwalt Thorsten S. Wacha II

Vorsicht bei Schwarzgeld im Nachlass - Erben müssen schnell handeln!

Auch in einem Erbfall besteht die Gefahr für Erben, sich der Steuerhinterziehung strafbar zu machen. Dabei schützt auch hier Unwissenheit nicht vor Strafe. Wer als Erbe Schwarzgeld im Vermögen hat, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Die Steuerfahndung ist entsprechend auf diese Konstellationen vorbereitet. Erben sind daher gut beraten, den Nachlass auf Schwarzgeld zu untersuchen. Bei einem diesbezüglichen Fund ist dies unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.

THOWA-Tipp: Selbstanzeigen in Erbschaftsfällen erweisen sich häufiger als schwieriger, als sie ohnehin in "normalen" Fällen schon sind. Es ist daher dringend davon abzuraten, solche Selbstanzeigen mittels vorgefertigter Musterformulare oder etwa auch auf eigene Faust und ohne versierten Berater zu erstellen. Die Gefahr, dass solche Selbstanzeigen fehlerhaft sind und damit die Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung entfalten kann, ist immens. Wer auf der sicheren Seite sein will, der sollte einen Experten im Bereich der Selbstanzeige zu Rate ziehen und einen ausgeklügelten Plan für seinen Einzelfall erarbeiten lassen. Nur so ist gewährleistet, dass alle notwendigen Informationen vorhanden und eine zutreffende steuerliche, strafrechtliche und steuerstrafrechtliche Bewertung des Sachverhaltes erfolgen kann. So kann dann am Ende auch die Selbstanzeige, die lege artis erstellt wurde, ihre gewünschte strafbefreiende Wirkung entfalten.

Erstellt am 03.06.2015 von

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