Eine Neuigkeit von Schramm Assekuranz-Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

PRIVAT ASSEKURANZ | Ein kritischer Blick aufs Wohnriestern

Den Traum vom Eigenheim erfüllen – und das mit staatlicher
Unterstützung. Das klingt doch gut, oder? Wohnriester
scheint vielen Bürgern ein geeigneter Weg dafür zu sein. Um
die Riesterförderung für diesen Zweck zu erhalten, wird dann
ein entsprechender Bausparvertrag abgeschlossen, weil
Bauen und Bausparvertrag ja schon traditionell zusammengehören.
Auf den ersten Blick gibt das ein schlüssiges Bild:
staatliche Förderung, verhältnismäßig niedriger Darlehenszins
und bald keine Miete mehr. Auf den ersten Blick…
Es gibt eine Reihe von Regelungen, die an Wohnriester geknüpft
sind. Es muss immer ein neues Wohngebäude erworben
werden, das dauerhaft als Wohnsitz genutzt wird. Haben
Sie bereits ein Eigenheim, ist die Förderung für Renovierungen
und Sanierungen nicht einsetzbar. Im Alter in die Nähe
der Kinder ziehen oder in ein Pflegeheim müssen, wird sich
schädlich auf die Förderung auswirken. Sie müssen dann
die erhaltene Förderung und ggf. die zusätzliche Steuerersparnis
zurückerstatten. Ein ähnliches Problem gäbe es für
Ihre Erben, wenn Sie vor dem 85. Lebensjahr versterben, da
Ihre Steuerlast dann sofort beglichen werden muss.
Steuern? Ja, Steuern! Finanzieren Sie Ihr neues Eigenheim
mit Riesterförderung fallen neben den Darlehensraten auch
noch gesondert Steuern an, die Ihre monatliche Gesamtbelastung
erhöhen. Ob der magere laufende Guthabenszins
von etwa 1 % beim Bausparvertrag hilft, das Gesamtpakt
attraktiv zu halten, muss jeder selbst errechnen. Mit einer
durchschnittlichen Besparung wird bei Zuteilungsreife jedenfalls
noch kein Vermögen im Vertrag sein (siehe Infobox).
Auch ein eigenes Haus verursacht laufende Kosten,
weshalb die Idee, sich die Miete zu sparen um die eigenen
Kosten im Alter zu reduzieren, nur bedingt greift. Mit Wohnriester
bauen Sie keine Zusatzrente auf. Ein grundsätzliches
Problem des Alters bleibt also. Um dies zu umgehen
bieten einige Versicherer inzwischen Finanzierungslösungen
für ihre Kunden an, die das Guthaben eines Riesterrentenvertrags
nicht antasten oder zumindest den Rentenvertrag
nicht beenden, womit Sie weiterhin eine Altersrente
ansparen können. Die Darlehenskonditionen sind hier gegenüber
den regulären Sätzen teilweise noch vergünstigt.
Folgen Sie daher nicht einfach der Werbung der großen
Bausparkassen, sondern suchen Sie das Gespräch mit uns. Kommen Sie gerne bei Fragen auf uns zu! http://www.schramm-assekuranz.de/kontakt.php

Erstellt am 05.06.2013 von

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