Als Folge vom sogenannten „Achat-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs tritt am 21.12.2012 eine neue gesetzliche Anforderung in Kraft. Diese untersagt Versicherungsunternehmen innerhalb der Europäischen Union geschlechtsspezifischen Unterscheidungen in Versicherungstarifen.
Ab diesem Zeitpunkt sind neue Vertragsschlüsse nur noch als sogenannte Unisex-Tarife für Männer und Frauen zulässig.
Kunden fragen uns momentan oft, wo sie sich mit einem Vertragsschluss in 2012 noch langfristige Beitragsvorteile sichern können.
PREISVORTEIL FRAUEN:
KFZ Haftpflicht,Kapitalleben, Risikoleben, Unfall
PREISVORTEIL MÄNNER:
Berufsunfähigkeit, Private Kranken, Private Rente, Basis Rente, Private Pflege, Betriebliche Altersvorsorge
Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Webseite http://www.schramm-assekuranz.de/privat-assekuranz/personenrisiken/unisex-tarife/index.php