Eine Neuigkeit von FinanzService Bodensee GmbH

Unfallversicherung - Kaffee zwischendurch!

Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.fsbodensee.de/

Erstellt am 02.10.2019 von

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