Eine Neuigkeit von Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG

Der Worst Case ist da!

Landauf, landab, sowie im Ausland wird postuliert, dass die Klimaziele von Paris aus dem Jahre 2015, die Klimaerwärmung möglichst auf 1,5°C zu halten, in den beschlossenen Zeiten und den vorgegeben Abläufen nicht zu erreichen sein werden. Das Katastrophale in diesem Scenario ist, dass der Worst Case schon eingetroffen ist. Der Klimawandel ist nicht mehr zu verleugnen. Für Deutschland ist es an der Zunahme der Zahl der heißen Tage abzulesen. Heiße Tage, das sind Tage mit einer Tageshöchsttemperatur von mindestens 30 Grad. Daraus entwickeln sich schon heute konkrete gesellschaftliche Veränderungen innerhalb der Lebensgemeinschaft. Trotz wissenschaftlicher Unterstützung besteht akut die Gefahr, dass die Lebensweise der Menschen mit den Auswirkungen des Klimawandels nicht Schritt halten wird.
Wir brauchen den Willen und den Mut notwendige Maßnahmen konsequent umzusetzen. Jeder einzelne trägt Verantwortung für seine Mitmenschen, für die Umwelt und das Klima. Auch für diejenigen, die zum egoistischen Konsum erzogen und herangewachsen, mit dem Klimawandel nichts anfangen können. Die Mehrheit, hier im Besonderen die jüngeren Generationen, haben die Zeichen der Zeit erkannt. Sie sind bereit für ihre eigene, lebensfähige Zukunft zu kämpfen.
Der Beginn dieses Jahrhunderts war und ist von Krisen geprägt. Die gravierendste und nachhaltigste aller Krisen ist der alles beeinflussende weltweite Klimawandel. Sind wir nicht in der Lage – und das sind wir zurzeit nicht – diesen Wandel positiv zu beeinflussen, werden alle anderen Krisen sich als nachrangig oder gar nichtig erweisen. Diesen Grundsatz publiziere ich schon seit Jahren. Die Jagd nach dem individuellen Vorteil jedoch macht viele Menschen blind für die Erkenntnis, dass diese lebensnotwendige Herausforderung „Klimawandel“ nur mit vereinten Kräften und gegenseitiger Rücksicht zu erreichen sein wird.
Wir werden nicht umhin kommen Entscheider in gewichtigen gesellschaftlichen Positionen zu hinterfragen. Sicherlich dürfte in vielen Fällen das Matthäus Evangelium 21,12 anwendbar sein.
Mindestens muss der kategorische Imperativ von Immanuel Kant „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ wieder in die Entscheidungsfindung eingebunden werden.

Erstellt am 01.07.2019 von

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