Rechtsanwalt Dr. v. Lengerich am: 23.01.2011 21:41
In Strafsachen zuerst zum Anwalt ! Unüberlegte Aussagen bei der Polizei können im Verfahren nachteilig sein. Lassen Sie sich beraten.
2011-01-23T21:41:33+0100 Marktplatz-Mittelstand.deSie haben Anregungen, Feedback oder Fragen an Rechtsanwalt Dr. v. Lengerich? Dann nutzen Sie die oben stehenden Kontaktmöglichkeiten.
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