Eine Neuigkeit von Rentenberater Michael Ritzau

Hinterbliebenenrenten aufgepasst

Die Rentenreform 2014 ist seit dem 01.07.2014 in Kraft. Im Paket der Rentenreform waren unter anderem Neuregelungen zur Erwerbsminderungsrente enthalten.
Was viele aber nicht wissen ist, dass dieses Neuregelungen auch für Hinterbliebenenrenten gelten.
Sinn der neuen Regelung ist es, dass bei der Berechnung der Hinterbliebenenrenten, nicht mehr wie bisher die Zurechnungszeiten bis zum 60. Lebensjahr berechnet werden, sondern bis zum 62. Lebensjahr.
Doch wer kommt in den Genuss dieser neuen Vorteile?-
Jeder neue Hinterbliebenenrentner (Witwe/r oder Waise) dessen Rente ab 01.07.2014 beginnt.
Doch auch Hinterbliebenenrentner, die kurz vor dem 01.07.2014 einen Angehörigen mit Hinterbliebenenschutz verloren haben, können von der neuen Regelung profitieren. Wichtig ist dabei aber, dass der Antrag auf Hinterbliebenenrente erst ab dem 01.10.2014 gestellt wird. Wurde der Rentenantrag bereits früher gestellt, gilt noch die alte Berechnungsweise.
Durch die verlängerten Zurechnungszeiten kann die Hinterbliebenenrente ab 01.07.2014, abhängig vom Versicherungsverlauf des Verstorbenen, bis ca. 60 Euro höher ausfallen als vorher.

Alle weiteren wichtigen Informationen erhalten Sie direkt bei mir.

Erstellt am 21.09.2014 von

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