Eine Neuigkeit von Rentenberater Michael Ritzau

Krankengeld Spezial

Krankengeld ist eine der häufigsten Entgeltersatzleisten neben der Rente. Doch wie jede Entgeltersatzleistung hat falsch berechnetes Krankengeld gravierende Auswirkungen auf die spätere Rente. Während des Krankengeldbezugs zahlt die Krankenkasse weiterhin Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. Es werden jedoch nur 80 % der Beiträge weitergezahlt, die vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bezogen wurden. Wichtig hierbei ist es natürlich, dass das Krankengeld auch richtig berechnet wurde. Jedoch gibt es viele Fehlerquellen, die von den Krankenkassen nicht behoben werden können.

Einerseits ist der Arbeitgeber oftmals mit den Bescheinigungen zur Berechnung des Krankengeldes überfordert. Er hat auch kaum Anreize sich intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen. Wird ein Steuerberater beauftragt, so sieht es ähnlich aus.

Die nächste Fehlerquelle sind die Programme. Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld sollen eigentlich nur noch elektronisch übermittelt werden. Dies übernehmen viele Lohnprogramme fast automatisch, sodass eine Kontrolle der abgesetzten Daten entfällt. Doch bei vielen Programmen fehlt es an den nötigen Plausibilitätsprüfungen. Daher werden oft falsche Daten gemeldet, die weder dem Arbeitgeber, noch der Krankenkasse auffallen.

Aber auch die Krankenkassen können Fehler bei der Berechnung machen. Das liegt einerseits daran, dass kaum Zeit für eine qualitativ hochwertige Berechnung zur Verfügung steht und andererseits daran, dass einige Daten einfach nicht erfragt werden.

Meiner Meinung nach besteht bei der Krankengeldberechnung ein hoher Grad an Fehlerquellen.
Wird Krankengeld falsch berechnet, so werden auch die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung in falscher Höhe gezahlt. Das Ergebnis ist eine lebenslange Rentenreduzierung, die sich in Form einer Hinterbliebenenrente noch auf Ihre Angehörigen auswirkt.

Dafür erhalten Sie bei mir bis zum 31.05.2014 eine Überprüfung Ihrer Krankengeldberechnung für einen Pauschalpreis von 20 Euro. Sollten sich in Ihrer Krankengeldberechnung dann wirklich ein Fehler eingeschlichen haben, werde ich in Ihrem Auftrag für die Korrektur dieses Fehlers sorgen.

Erstellt am 22.04.2014 von

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