Eine Neuigkeit von Rechtsanwaltskanzlei G. Dögenci

Unverschuldeter Verkehrsunfall

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Rechtsanwaltskosten und Gutachterkosten zu tragen.

Insbesondere bei solchen Fällen ist eine anwaltliche Vertretung zu empfehlen, da die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung jede Gelegenheit ausnutzen wird, um Ihre Ansprüche zu beschneiden bzw. zu kürzen.

Sie haben das Recht auf:

- freie Wahl des Rechtsanwalts
- freie Wahl der Werkstatt
- freie Wahl des Gutachters
- freie Wahl auf Nutzungsersatz oder Mietwagen.

Treffen Sie die richtige Entscheidung und rufen Sie gleich an: Tel.: 030 - 956 11 152

Erstellt am 06.01.2013 von

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