Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Rechtsanwaltskosten und Gutachterkosten zu tragen.
Insbesondere bei solchen Fällen ist eine anwaltliche Vertretung zu empfehlen, da die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung jede Gelegenheit ausnutzen wird, um Ihre Ansprüche zu beschneiden bzw. zu kürzen.
Sie haben das Recht auf:
- freie Wahl des Rechtsanwalts
- freie Wahl der Werkstatt
- freie Wahl des Gutachters
- freie Wahl auf Nutzungsersatz oder Mietwagen.
Treffen Sie die richtige Entscheidung und rufen Sie gleich an: Tel.: 030 - 956 11 152