Eine Neuigkeit von HR-Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Alle Maßnahmen des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden, zählen zum baulichen Brandschutz, z.B.:

die äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser,
die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,
die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände und
die Bemessung oder normgerechte Erstellung von tragenden und raumabschließenden Konstruktionen, z.B. zum Schutz von Bereichen mit hoher Brandgefahr.

Wesentliche Kriterien sind dabei:

das Brandverhalten von Baustoffen
der Feuerwiderstand der Bauteile
die Planung und Erstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege für Menschen und Tiere

http://www.hr-brandschutz.de

Erstellt am 24.10.2016 von

Unsere Website verwendet Cookies. Nähere Informationen, auch dazu, wie Sie das künftig verhindern können, finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz

Hinweis verbergen